Chronik

Wie es früher einmal war

Der Vorstand des Tiroler Jägerverband kurz vor der Gründung des Tiroler Jagdaufseherverbandes .

1974

Der gegenwärtige Vorstand des Tiroler Jägerverbandes mit den Bezirksjägermeistern und den Vertretern der Aufsichtsbehörde, der Land- und Forstwirtschaft und der Berufsjäger. Vordere Reihe sitzend von l. n. r.: BJM Johann Perktold, Imst; LJM-Stellv. Komm. Rat Giselher Langes, LJM Karl Weyrer, Hofrat Dr. Benno Mumelter, BJM Karl Santifaller, Schwaz; stehend: BJM Otto Gitterle, Landeck; BJM Erich Fritz, Innsbruck-Stadt; BJM Peter Stöckl, Innsbruck-Land; BJM OFR Dipl. Ing. Konrad Pacher, Kitzbühel; LAbg. ÖR. Erich Berktold, Bgm. Michael Grander, WM Karl Schmid, Rupert Vonbank, Dr. Hermann Spinner, OFR Dipl. Ing. Gert Rottler und Geschäftsstellenleiter Ing. Konrad Tilly. Es fehlen die Bezirksjägermeister Bgm. Josef Oblasser, OFR Dipl. Ing. Hubert Rieldl und WM Martin Hosp.

 

Der Tiroler Jagdaufseherverband ist mittlerweile 48 Jahre alt.

Gründung des Verbandes

Die Zeit war reif; so steht es in der Festschrift bzw.  in der Chronik des TJAV. So hat Adolf Lob mit einigen rührigen Jagdaufsehern  den TJAV gegründet. Laut Bescheid der Sicherheitsdirektion für Tirol wurde bereits am  8. Juni 1976 die Gründung behördlich genehmigt.

Berufsjäger und Jagdpächter hatten zu dieser Zeit bereits je einen Vertreter im Vorstand des TJV. Am 30. Jänner 1977 fand hier im Hotel Löwen in Zirl die Gründungsversammlung  statt. Damals waren bereits 60 Jagdaufseher anwesend.Der Gründer des Verbandes Adolf Lob wurde auch zum ersten Obmann des Verbandes gewählt.

Nach anfänglichen Bedenken einiger Tiroler Jäger, die aber bald ausgeräumt werden konnten, wurde intensiv mit der Verbandsarbeit begonnen. Von den derzeit ca. 1.600 im Dienst stehenden Jagdaufsehern bekennen sich über 1.370 zum Tiroler Jagdaufseherverband.

Wie wir wissen, war zur damaligen Zeit bereits die Novellierung des Tiroler Jagdgesetzes in vollem Gange.

Der neu gegründete Verein fand bei den Jagdaufsehern Tirols breite Zustimmung und so ist die Zahl der Mitglieder rasch angewachsen. Der Tiroler Jagdaufseherverband ist ein Verein, welcher den Jagdaufseher auf freiwilliger Basis vertritt. Somit ist der Jagdaufseher eine gesetzliche Institution, also ein Hilfsorgan der Behörden. So heißt es im Kommentar zum § 35 TJG Abs. 1: „Die Ausübung der Befugnisse  des Jagdschutzpersonals   stellen Akte hoheitlicher Vollziehung (polizeilicher Tätigkeit) dar.

Durch die Verleihung polizeilicher Zwangsbefugnisse wird das ordnungsgemäß bestellte und bestätigte Jagdschutzpersonal  zum behördlichen Hilfsorgan.“

error: Geschützter Inhalt