Berufsbild

Das Berufsbild des Jagdaufsehers

Laut dem Tiroler Jagdgesetz ist in jedem Revier der Jagdschutz durch befähigte Organe sicherzustellen. Befähigte Organe sind Jagdaufseher und Berufsjäger. In ca. 1300 Revieren in Tirol besteht keine Berufsjägerpflicht und in diesen wird der Jagdschutz durch vereidigte Jagdaufseher gewährleistet. Der Jagdaufseher fungiert als Vollzugs- und Aufsichtsorgan für sein Jagdgebiet und hat das Tiroler Jagdgesetz, das Tiroler Naturschutzgesetz und das Bergwachtgesetz durchzusetzen, mit allen seinen Rechten und Pflichten. Er wird vom Jagdausübungsberechtigten vorgeschlagen und von der Bezirksjagdbehörde vereidigt.

Abseits des gesetzlichen Auftrages können zusätzliche Aufgaben der jagdlichen Infrastruktur,
forstliche Arbeiten und vor allem jagdlicher Belange der Jagdaufseher damit beauftragt werden. Dazu
kommt die Hege und Pflege alles Wildes und der Schutz des Wildes vor Raubzeug und Wilderern. Dem Trachten nach natürlicher Ausgeglichenheit in Fauna und Flora.

Das ist des Jägers Ehrenschild,
daß er beschützt und hegt sein Wild,
waidmännisch jagt, wie sich’s gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.


Das Kriegsgeschoß der Haß regiert,
Die Lieb’ zum Wild den Stutzen führt:
Drum denk’ bei Deinem täglich Brot
Ob auch Dein Wild nicht leidet Noth?


Behüt’s vor Mensch und Tier zumal!
Verkürze ihm die Todesqual!
Sei außen rauh, doch innen mild,
Dann bleibet blank Dein Ehrenschild!

(Oskar von Riesenthal)

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