Allgemeines

Tiroler Jagdaufseherverband

Verbandsanschrift  6500 Landeck, Hochgallmigg 137

  • keine Pflichtmitgliedschaft
  • 1977 als Interessensvertretung für die Tiroler Jagdaufseher gegründet
  • 1350 Mitglieder der insgesamt cirka 1400 vereidigten Tiroler Jagdaufseher
  • • Voraussetzungen für die Mitgliedschaft: erfolgreiche Jagdaufseherprüfung

Ziele und Aufgaben des Verbandes

I. Vertretung der Interessen der Jagdaufseher Tirols

II. Fortbildung und Schulung

III. Rückhalt der Ausübung und Erfüllung ihrer Aufgaben

VI. Öffentlichkeitsarbeit - Hebung des Ansehens

V. Erkennen von Notwendigkeiten

Aufbau des Verbandes

  • Vollversammlung
  • Landesvorstand:
  1. Landesobmann
  2. Obmann Stellvertreter
  3. Schriftführer
  4. Kassier
  5. Vorstandsmitglied
  • Kontrolle
  • Bezirksversammlung
  • Bezirksobmann
  • Gebietsbetreuer

Die Wesentlichen fünf Bereiche der Verbandarbeit

Vertretung der Interessen der Jagdaufseher Tirols

Sicherung des Mitspracherechts in den verschiedenen Gremien (Bewertungskommission, Trophäenschauen, Delegierte usw.)

Einbringung bei der Entstehung von Gesetzen. Mitgestalten ist besser als reparieren, also heißt es agieren und nicht reagieren. Das Jagdgesetz und seine Novellierungen enthalten wesentliche Punkte die der TJAV mitgestaltete, wie z.B. Schießprüfung vor Ausbildung, Möglichkeit der Berufsjägerprüfung, Aus- und Fortbildung usw.

Auch der Weg vom Jagdaufseher zum Berufsjäger, der kurzfristig blockiert war wurde durch den TJAV wieder möglich.

Fortbildung und Schulung der Jagdaufseher

Ständige Fortbildung ist in einer schnellebigen Zeit unerläßlich. Wie wir wissen, unterliegt die Tätigkeit des Jagdaufseher vier gesetzlichen Bestimmungen:  Jagdgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und dem bürgerlichen Gesetzbuch. In allen Bezirken wurden bis zur Schaffung der TJV Akademie 2015 zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, die stets hervorragend besucht waren. Zwischenzeitlich wurde das Angebot durch die Akademie nochmals um ein Vielfaches erweitert. Der TJAV bringt sich durch Gestaltung der Themen und Kostenrückerstattung für Mitglieder in die Fortbildung mit ein. Nur wer über ein fundiertes Wissen verfügt, kann die verantwortungsvolle Aufgabe des Jagdschutzes im Sinne der Natur, des Wildes und der Jagd ordnungsgemäß ausüben.

Rückhalt bei der Ausübung bzw. der Erfüllung ihrer Aufgabe

Die Aufgabe des Jagdschutzes gestaltet sich oft sehr schwierig. Ist doch der Jagdaufseher und auch der Berufsjäger der im Revier gegenüber der hoheitlichen Verwaltung unter Eid und Pflicht steht. Der gut ausgebildete Jagdaufseher soll Psychologe sein. Über hohe fachliche Kenntnisse verfügen. Über Vorschriften und Gesetze bestens Bescheid wissen. Im Umgang mit der Bevölkerung, der Grundbesitzer   und der Jagdausübenden ausgleichen und aufklärend wirken.

Der TJAV gibt ihm dabei Rückhalt und Beratung bei der Erfüllung seiner verantwortungsvollen Aufgabe gegenüber Behörde und Jagdausübungsberechtigtem.

Eine Rechtsschutzversicherung für alle Jagdaufseher soll Schutz im Rechtsbereich bieten.

Erkennen und von Notwendigkeiten

Auftretende Problem oder Notwendigkeiten erkennen und diese zu thematisieren.

Einbringen von Vorschlägen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen bei der Ausübung des Jagdschutzes und vieles mehr.

Präsentation in der Öffentlichkeit

Keine Interessengruppe kommt heute ohne Öffentlichkeitsarbeit aus. Auch der Jagdaufseher will und muß seine Leistungen in der Öffentlichkeit im richtigen Licht erscheinen lassen. Wer im Öffentlichen Interesse steht braucht, um bestehen zu können die Akzeptanz der Öffentlichkeit.

Der TJAV versucht bei jeder passenden Gelegenheit diesem Auftrag   gerecht zu werden. So zum Beispiel durch Präsentation bei Großveranstaltungen.

Weitere Aufgaben des Verbandes

Anerkennung der Leistungen verdienter Jagdaufseher durch Ehrungen usw.

Ständige Information der Jagdaufseher durch das Mitteilungsblatt Jagd in Tirol und den Tiroler Jagdaufseher – zweimal jährlich und Auftritte in Social Medias, wie Faceboot und Instagram

Stärkung des Ansehens durch geschlossenes Auftreten: Jagdaufseheranzug, Krawatte, Embleme, Abzeichen, Aufkleber     Der TJAV ist bei den Behörden und Institutionen anerkannt und unterhält ein ausgezeichnetes Verhältnis mit dem TJV und anderen jagdlichen Vereinigungen.

Mitgliedschaft

Jeder Jagdaufseher bzw. jeder der die Jagdaufseherprüfung mit Erfolg bestanden hat.

Mitgliedsbeitrag € 25.- jährlich

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